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der GS Neustift
Informationen zur Schulschließung und zur Notbetreuung
Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,
die Staatsregierung hat entschieden, dass vorerst bis Freitag, den 12. Februar 2021 , kein Präsenzunterricht stattfindet. In dieser Zeit findet der Unterricht in allen Schularten und in allen Jahrgangsstufen ausnahmslos in Distanzform statt. Ziel dieser Maßnahme ist es, einen Beitrag zur Senkung der Zahl der Corona-Neuinfektionen zu leisten.
Die Schulen bieten in diesem Zeitraum eine Notbetreuung an
für Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 1 bis 6,
für Schülerinnen und Schüler mit Behinderung oder entsprechender Beeinträchtigung, die
eine Betreuung notwendig macht, und
für alle Schülerinnen und Schüler von Förderzentren sowie an anderen Förderschulen mit
angeschlossenen Heimen einschließlich der Schulvorbereitenden Einrichtungen (SVE). An
der Schule für Kranke besteht die Möglichkeit, eine Notbetreuung anzubieten.
Ihr Kind kann an der Notbetreuung teilnehmen, wenn
Sie keinen Urlaub nehmen können bzw. Ihr Arbeitgeber Sie nicht freistellt und Sie
daher dringenden Betreuungsbedarf haben oder
Sie alleinerziehend, selbstständig bzw. freiberuflich tätig sind und daher dringenden
Betreuungsbedarf haben oder
Sie Anspruch auf Hilfen zur Erziehung nach den §§ 27 ff. des Achten
Sozialgesetzbuches haben oder das Jugendamt die Teilnahme an der Betreuung
angeordnet hat.
Bitte legen Sie der Schule für die Teilnahme eine kurze, formlose Begründung des Betreuungsbedarfes vor. Ein Formular dazu ging den Eltern unserer Schüler bereits zu.
Ihr Kind darf für die Teilnahme weder Symptome einer akuten, übertragbaren Krankheit
aufweisen, noch in Kontakt zu einer infizierten Person stehen oder einer
Quarantänemaßnahme unterliegen.
Bitte bedenken Sie weiterhin: Je mehr Kinder die Notbetreuung besuchen, desto mehr
Kontakte haben sie. Nehmen Sie das Angebot daher nur in Anspruch, wenn eine Betreuung
nicht auf andere Weise sichergestellt werden kann.
R. Blüml, R
Schreiben, Hinweise und Veröffentlichungen
Schulbetrieb ab September und „Brückenangebote 2020“
Masernschutzgesetz - Informationen für Erziehungsberechtigte
Ansprechpartner "Häusliche Gewalt" (Weitere Infos auf unserer Homepage - "Jugendsozialarbeit"
https://www.km.bayern.de/allgemein/meldung/7047/faq-zum-unterrichtsbetrieb-an-bayerns-schulen.html
Rahmen-Hygieneplan für Schulen vom 02.09.2020